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BürgerBus-Fahrer* gesucht!
Sie haben Spaß am Autofahren, sind gerne für andere da und können sich vorstellen, z. B. ein bis zweimal im Monat für vier Stunden den BürgerBus zu fahren? Das würde uns sehr freuen, denn wir brauchen ganz dringend Verstärkung für das Fahrerteam!
Voraussetzungen
- Alter mindestens 21 Jahre
- Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. ehemals Klasse 3)
- Pkw-Führerscheinbesitz seit mind. 2 Jahren
- Normale Gesundheit
Die aktiven BürgerBus-Fahrer* sind vom Mitgliedsbeitrag befreit und haben freie Fahrt auf unseren Linien.
Der BürgerBus macht die Wildeshauser* mobil. Als BürgerBus-Fahrer* lernt man viele engagierte Menschen kennen und die Fahrgäste danken es uns mit sehr viel Lob.
Denn Ihr ehrenamtliches Engagement sorgt dafür, dass Ihre Mitbürger* auch aus den entfernteren Stadtbereichen zum Einkauf, zum Arzt oder zum Kaffee trinken kommen oder einfach gesagt, dass sie am alltäglichen Leben teilnehmen können.
Selbst wenn Sie berufstätig sind, können Sie bei uns mitmachen. Die jeweiligen Fahrtzeiten stimmen wir selbstverständlich auf Ihre Bedürfnisse ab. Sie teilen Ihre Zeit weitgehend selber ein.
Der BürgerBus Verein organisiert und bezahlt die für den Personenbeförderungsschein notwendigen Schritte. Dazu zählt auch die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse.
Für unsere Fahrer* organisieren wir regelmäßig ein Dankeschön!
Lust auf "Bürgerbus selber fahren" bekommen?
Das können wir gut verstehen, denn BürgerBus-Fahren macht viel Spass!
Unsere Fahrertreffen finden in der Regel immer am 3. Donnerstag eines Monats
um 19:00 Uhr im Wildeshauser Hof statt.
Wenn wir Sie neugierig gemacht haben, schicken Sie uns doch einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular:
https://www.buergerbus-wildeshausen.org/kontakt,
Alternativ können Sie auch den Button "Aktiv werden" nutzen, um Ihr E-Mail Programm zu starten -
oder noch besser, sprechen Sie uns an den Haltestellen an. Wir brauchen Sie!
Der Weg zum Personenbeförderungsschein
Die Grundlage für die Erlangung des Personenbeförderungsscheins ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung in §48 beschrieben und kann hier
§ 48 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) eingesehen werden. Dieser Schein ist nur gültig für das Fahren von Bürgerbussen mit 8 Fahrgästen plus Fahrer*in und setzt daher keine Straßenkenntnisse voraus, wie sie beim Taxi Schein notwendig sind.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein bzw. Unterlagen vorlegt werden:
1. Besitz des Führerscheins Klasse B (früher Klasse III) seit mindestens 2 Jahren.
Benötigt wird der EU-Kartenführerschein, dieser wird in Kürze von jedem Führerscheinbesitzer benötigt, das Ablaufdatum ist unter der Nr. 7b abzulesen.
Sollten Sie bereits einen Kartenführerschein haben, aber unter Zeile 7b kein Ablaufdatum stehen, dann schauen Sie bitte unter diesem Link
Führerschein umtauschen: Alle Fristen als Tabelle | ADAC nach, wann ihr Führerschein abläuft.
Zum Umtausch des Führerscheins werden folgende Dokumente benötigt:
- Biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
- Alter Führerschein
2. Vollendung des 21. Lebensjahres.
3. Beantragung und Vorlage eines gem. Bundeszentralregistergesetz ausgestellten, behördlichen, kleinen Führungszeugnisses.
Ihr „kleines“ Führungszeugnis müssen Sie bitte selber beim Einwohnermeldeamt in Wildeshausen beantragen.
Unter diesem Link können sie einen Termin online buchen:
Terminvergabe Wildeshausen - Schritt 2 von 5: Meldeamt - Auswahl des Anliegens
Das Führungszeugnis wird direkt an die Führerscheinstelle gesendet.
Für die Beantragung des Führungszeugnisses erhalten Sie vom Verein einen Vordruck (bitte wenden Sie sich dazu an ein Vorstandsmitglied) , der sie als ehrenamtlich tätige Person ausweist, damit übernimmt die Stadt die Kosten.
Das Führungszeugnis darf bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheines nicht älter als einen Monat sein.
Es dauert in der Regel 7-14 Tage bis das Führungszeugnis bei der Führerscheinstelle vorliegt.
4. Vereinbaren Sie einen passenden Termin für die Beantragung des Personenbeförderungsscheins bei der Führerscheinstelle unter diesem Link:
Terminvereinbarung Führerscheine | Landkreis Oldenburg (oldenburg-kreis.de).
Die Verwaltungsgebühr für den Personenbeförderungsschein erstattet Ihnen der Verein gegen Vorlage der Quittung
5. Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung sowie des Sehvermögens.
Die Eignung wird von einem hierfür zugelassenen Arzt festgestellt. In Wildeshausen ist dies u.a.:
Herr Dr. med. Manfred Schwarz
Bahnhofsweg 2
27801 Dötlingen
Tel. 0 44 33 – 9 40 21
https://buv-doetlingen.de
Bitte vereinbaren Sie eigenständig einen Termin. Auch für diese Untersuchung erhalten Sie vom Verein ein Schreiben, dass die Kosten für die ärztliche Untersuchung direkt mit dem Verein abgerechnet werden.
Folgende Unterlagen müssen Sie zum Termin bereithalten:
- Führerschein
- Personalausweis
- Versichertenkarte
- falls vorhanden: Blutuntersuchung, nicht älter als 3 Monate
- falls vorhanden: Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, falls notwendig, Lesebrille mitbringen
- Medikamentenliste und Facharztberichte falls diese für Ihren persönlichen Gesundheitscheck notwendig sein sollten.
Der Reaktionstest wird immer bei der Erstbeantragung des Personenbeförderungsscheines ab dem 60sten Lebensjahr benötigt.
Der Personenbeförderungsschein muss alle 5 Jahre verlängert werden. Hierfür sind Gesundheitstest und Sehtest grundsätzlich zu wiederholen. Der Reaktionstest wird durchgeführt, sofern Sie das 60ste Lebensjahr bis dahin erreicht haben.