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Bürgerbus nimmt wieder Rollstuhlfahrer mit
Wildeshausen – Vor dem Hintergrund deutlich steigender Zahlen von Neuinfektionen mit dem Covid-19-Virus haben die Länder Niedersachsen und Bremen Verordnungen erlassen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur innerhalb von Bussen und Zügen vorsehen, sondern auch außerhalb an den dazu gehörenden Einrichtungen. Dazu zählen die Fahrgastunterstände und Bahnsteige an Bushaltestellen sowie die Bahnhöfe im VBN-Land. Ein Verstoß dagegen ist bußgeldbewährt. An den Haltestellen wird per Aushang auf diese Pflicht hingewiesen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Doch es gibt auch Erleichterungen: Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Oldenburg sowie dem übergeordneten Verein „Pro Bürgerbus“, in dem alle niedersächsischen Bürgerbusvereine Mitglied sind, kann nach Angaben von Heinz-Joachim Hoppe, Vorsitzender des Wildehauser Bürgerbusvereins, das Fahrzeug ab sofort wieder Personen befördern, die auf einen Rollstuhl und damit auf die Hilfe der Fahrer beim Ein- und Ausstieg sowie beim Anschnallen angewiesen sind.
„Die Fahrer werden bei der Hilfeleistung einen Mund-Nasenschutz anlegen und Einmalhandschuhe tragen“, so Hoppe. „Damit möchten wir auch diesem Personenkreis in Wildeshausen endlich wieder die Möglichkeit bieten, mit unserem Bus zu fahren und am Gemeinleben teilnehmen zu können.“ Die Fahrgastzahl habe sich seit Beginn der Corona Epidemie auf niedrigerem aber stabilem Niveau eingependelt und der Bürgerbus werde wieder angenommen.
Kreiszeitung Wildeshausen